Natur- und Gewässerschutz
Ausbildungen im Bereich Naturschutz
Hauptaufgabe des Fachdienstes Naturschutz der Wasserwacht ist es, in Übereinstimmung mit Gesetzen und Dienstvorschriften die natürlichen Gegebenheiten unserer Umwelt zu erhalten.
Inhalte der theoretische Ausbildung sind:
- Wissen zu den Rechtsgrundlagen
- Grundbegriffe und Grundlagen der Ökologie
- Gewässerkunde
- Artenkunde bei Tieren und Pflanzen
Der praktische Teil besteht aus Streifengängen und Exkursionen. Nach zwei Jahren als Streifengänger besteht die Möglichkeit zum Streifenführer ernannt zu werden, oder sich zum Ausbilder "Naturschutz" zu qualifizieren.
10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
Helfen Sie mit, die Lebensmöglichkeiten der Pflanzen- und Tierwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Auch bei uns in Mitteleuropa sind viel zu viele Pflanzen und Tierarten bereits in ihrem Bestand gefährdet. Die Bemühungen für den Schutz der Natur kommen letztlich auch dem Menschen selbst zugute, denn er ist nicht nur Teil der Natur, sondern benötigt für sein Wohlergehen eine intakte Umwelt.
Beachten Sie insbesondere die folgenden Regeln:
1. Sensible Bereiche
Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
2. Abstand halten
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter.
3. Naturschutzgebiete
Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
4. Feuchtgebiete
Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
5. Starten und Anlanden
Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
6. Lebensräume
Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
7. Im Watt
Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.
8. Beobachtung
Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
9. Sauberes Wasser
Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt der Chemietoilette. Diese Abfälle müssen, genauso wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
10. Information
Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.
(Diese Regeln wurden von den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Sportbund und dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet)
Kontakt:
Bei Fragen könnt Ihr euch auch direkt an mich wenden:
Wolfram Blümel
Beauftragter Naturschutz
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